1.)
Geltung der Bedingungen
Diese Verkaufs- und Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge
über unsere Lieferungen – auch in laufender und künftiger
Geschäftsverbindung. Von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung.
2.)
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen
sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich
bestätigt oder ihnen im Rahmen von Sofortaufträgen durch
sofortige Belieferung nachkommen.
3.)
Entsprechend unserer Liefermöglichkeiten können Bestellungen
auch abweichend bestätigt werden. Die abweichende Bestätigung
ist gültig, wenn der Besteller nicht innerhalb von einer
Woche schriftlich widerspricht. Unabhängig davon können
aus betriebsinternen Gründen Mengen, Sorten und Termine den
tatsächlichen Liefermöglichkeiten angepaßt werden,
insbesondere durch Teillieferungen.
4.)
Liefertermine sind unverbindlich. Lieferverzögerungen durch
höhere Gewalt (Unruhe, Streiks, Naturkatastrophen) befreien
den Besteller nicht von seiner grundsätzlichen Abnahmepflicht.
Sie berechtigen den Besteller insbesondere nicht zum Rücktritt
vom Vertrag. Der Besteller ist in diesem Falle nicht berechtigt,
Schadenersatz zu verlangen.
5.)
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen
Listenpreise. Dise verstehen sich rein netto ab Lieferbetrieb.
Gesondert berechnet werden Verpackung, Fracht, Versicherung, Lizenzgebühren
und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind ohne
Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und rein netto Kasse
zahlbar. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden Zinsen in banküblicher
Höhe, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz,
berechnet.
6.) Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Gärtnerei
Mönchengladbach. Die Ware wird auf Gefahr und Rechnung des
Käufers versandt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt
die Wahl der Versandart nach bestem Ermessen der Firma Gartenbau
Bongartz GmbH unter Wahrung der Interessen des Bestellers. Die
Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so trägt er ohne
Rücksicht auf sein Verschulden alle daraus entstehenden Schäden
und Kosten, auch für den Untergang der Ware. Firma Gartenbau
Bongartz GmbH ist berechtigt, Ersatz zu liefern, sofern eine bestellte
Größe oder Sorte vergriffen ist, falls die Ersatzlieferung
bei dieser Bestellung nicht ausdrücklich und schriftlich
vom Käufer ausgeschlossen worden ist.
7.) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung
bestehenden, auch zukünftigen Forderungen Eigentum der Firma
Gartenbau Bongartz GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten
Waren unter Beachtung der berechtigten Interessen der Firma Gartenbau
Bongartz GmbH weiter zu veräußern (verlängter
Eigentumsvorbehalt). Er tritt schon jetzt alle aus solchen Verkäufen
resultierenden Forderungen gegenüber seinen Abnehmern in
Höhe der Forderung der Firma Gartenbau Bongartz GmbH an diese
ab. Die Firma Gartenbau Bongartz GmbH nimmt die Abtretung an.
Auf Verlangen ist er verpflichtet, Namen und Anschrift der Abnehmer
bekanntzugeben. Die Firma Gartenbau Bongartz GmbH ist berechtigt,
den Abnehmern diese Abtretung mitzuteilen. |
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8.)
Wegen des latenten Krankheitsbefalls bei Rohware und Stecklingen
ist der Käufer verpflichtet, die Ware laborgemäß
nachzutesten. Erfolgt innerhalb von 4 Wochen seit Lieferung keine
schriftliche Beanstandung, gilt die Ware als mangelfrei und genehmigt.
Wegen der Einwirkung durch die Kultivierung (Pilzkrankheiten,
Schädlingsbefall etc.) und der damit verbunden Risiken, die
außerhalb des Einflußbereiches der Lieferfirma liegen,
können spätere Beanstandungen sowie später auftretende
Mängel nicht berücksichtigt werden. Die Firma Gartenbau
Bongartz GmbH haftet insbesondere nicht für solche Schäden,
die duch unsachgemäße Behandlung enstanden sind. Die
Haftung der Firma Gartenbau Bongartz GmbH ist auf den Warenwert
der Lieferung begrenzt, sowei ihr nicht grobfahrlässiges
oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt. Dies
gilt nicht für Mangelfolgeschäden. Eine Haftung für
jedewede Art von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Eine
Garantie für absolute Befallsfreiheit von Krankheitserregern
oder bestimmte Blühergebnisse kann nicht gegeben werden.
Firma Gartenbau Bongartz GmbH verpflichtet sich zur Lieferung
bestmöglicher Qualität. Die Ware wird im Rahmen der
technischen Möglichkeiten nach den neuesten Prüfverfahren
getestet. Jedwede Ersatzleistung aus Kulanzgründen erfolgen
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründen keinen
Anspruch gegen die Firma Gartenbau Bongartz GmbH.
9.)
Transportschäden sind unverzüglich sowohl der Transportfirma
als auch der Lieferfirma anzuzeigen. Der Käufer hat sich
durch Öffnen der Verpackung davon zu überzeugen, daß
kein Transportschaden entstanden ist. Im Falle von rechtzeitig
angezeigten, berechtigten Beanstandungen behält sich die
Lieferfirma das Recht vor, nach ihrer Wahl den Kaufpreis zu mindern
oder entsprechenden Ersatz zu leisten. Der Ersatz ist der Höhe
nach auf den Rechnungswert begrenzt.
10.)
Alle Stecklinge, die durch PLA, P, R* oder andere Handelszeichen
geschützt sind, dürfen nur für die eigene Blütenzucht
verwendet werden. Die Nachvermehrung ist nur mit entsprechendem
Lizenzvertrag gestattet. Die gekennzeichneten Sorten unterliegen
einer Lizenzgebühr, die gesondert in Rechnung gestellt wird.Lizenzgebühren
sind nicht skontofähig.
11.) Gerichtsstand
Zahlungs- und Erfüllungsort
einschließlich des Gerichtsstandes – auch für
Wechsel- und Scheckproteste – ist für beide Vertragspartner
Mönchengladbach. Die Kaufverträge und alle sonstigen
auch künftigen Geschäfte und deren Durchführung
unterliegen im übrigen ausschließlich den deutschen
gesetzlichen Bestimmungen. Auch bei Exporten gelten diese Bedingungen,
wenn nicht ausdrücklich und schriftlich besondere Zahlungsbedingen
vereinbart sind und anderes Recht, insbesondere auch ausländische
Gerichtsbarkeit, vereinbart ist.
12.) Rechtsgültigkeit
Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen
ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam,
so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen
nicht Vertragsbestandteile geworden oder unwirksam sind, richtet
sich der Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften. |