Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.) Geltung der Bedingungen

Diese Verkaufs- und Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über unsere Lieferungen – auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigt oder ihnen im Rahmen von Sofortaufträgen durch sofortige Belieferung nachkommen.

3.) Entsprechend unserer Liefermöglichkeiten können Bestellungen auch abweichend bestätigt werden. Die abweichende Bestätigung ist gültig, wenn der Besteller nicht innerhalb von einer Woche schriftlich widerspricht. Unabhängig davon können aus betriebsinternen Gründen Mengen, Sorten und Termine den tatsächlichen Liefermöglichkeiten angepaßt werden, insbesondere durch Teillieferungen.

4.) Liefertermine sind unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt (Unruhe, Streiks, Naturkatastrophen) befreien den Besteller nicht von seiner grundsätzlichen Abnahmepflicht. Sie berechtigen den Besteller insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist in diesem Falle nicht berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

5.) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Listenpreise. Dise verstehen sich rein netto ab Lieferbetrieb. Gesondert berechnet werden Verpackung, Fracht, Versicherung, Lizenzgebühren und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und rein netto Kasse zahlbar. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, berechnet.

6.) Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Gärtnerei Mönchengladbach. Die Ware wird auf Gefahr und Rechnung des Käufers versandt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Wahl der Versandart nach bestem Ermessen der Firma Gartenbau Bongartz GmbH unter Wahrung der Interessen des Bestellers. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so trägt er ohne Rücksicht auf sein Verschulden alle daraus entstehenden Schäden und Kosten, auch für den Untergang der Ware. Firma Gartenbau Bongartz GmbH ist berechtigt, Ersatz zu liefern, sofern eine bestellte Größe oder Sorte vergriffen ist, falls die Ersatzlieferung bei dieser Bestellung nicht ausdrücklich und schriftlich vom Käufer ausgeschlossen worden ist.

7.) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden, auch zukünftigen Forderungen Eigentum der Firma Gartenbau Bongartz GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren unter Beachtung der berechtigten Interessen der Firma Gartenbau Bongartz GmbH weiter zu veräußern (verlängter Eigentumsvorbehalt). Er tritt schon jetzt alle aus solchen Verkäufen resultierenden Forderungen gegenüber seinen Abnehmern in Höhe der Forderung der Firma Gartenbau Bongartz GmbH an diese ab. Die Firma Gartenbau Bongartz GmbH nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen ist er verpflichtet, Namen und Anschrift der Abnehmer bekanntzugeben. Die Firma Gartenbau Bongartz GmbH ist berechtigt, den Abnehmern diese Abtretung mitzuteilen.

 

8.) Wegen des latenten Krankheitsbefalls bei Rohware und Stecklingen ist der Käufer verpflichtet, die Ware laborgemäß nachzutesten. Erfolgt innerhalb von 4 Wochen seit Lieferung keine schriftliche Beanstandung, gilt die Ware als mangelfrei und genehmigt. Wegen der Einwirkung durch die Kultivierung (Pilzkrankheiten, Schädlingsbefall etc.) und der damit verbunden Risiken, die außerhalb des Einflußbereiches der Lieferfirma liegen, können spätere Beanstandungen sowie später auftretende Mängel nicht berücksichtigt werden. Die Firma Gartenbau Bongartz GmbH haftet insbesondere nicht für solche Schäden, die duch unsachgemäße Behandlung enstanden sind. Die Haftung der Firma Gartenbau Bongartz GmbH ist auf den Warenwert der Lieferung begrenzt, sowei ihr nicht grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden zur Last fällt. Dies gilt nicht für Mangelfolgeschäden. Eine Haftung für jedewede Art von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Eine Garantie für absolute Befallsfreiheit von Krankheitserregern oder bestimmte Blühergebnisse kann nicht gegeben werden. Firma Gartenbau Bongartz GmbH verpflichtet sich zur Lieferung bestmöglicher Qualität. Die Ware wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten nach den neuesten Prüfverfahren getestet. Jedwede Ersatzleistung aus Kulanzgründen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründen keinen Anspruch gegen die Firma Gartenbau Bongartz GmbH.

9.) Transportschäden sind unverzüglich sowohl der Transportfirma als auch der Lieferfirma anzuzeigen. Der Käufer hat sich durch Öffnen der Verpackung davon zu überzeugen, daß kein Transportschaden entstanden ist. Im Falle von rechtzeitig angezeigten, berechtigten Beanstandungen behält sich die Lieferfirma das Recht vor, nach ihrer Wahl den Kaufpreis zu mindern oder entsprechenden Ersatz zu leisten. Der Ersatz ist der Höhe nach auf den Rechnungswert begrenzt.

10.) Alle Stecklinge, die durch PLA, P, R* oder andere Handelszeichen geschützt sind, dürfen nur für die eigene Blütenzucht verwendet werden. Die Nachvermehrung ist nur mit entsprechendem Lizenzvertrag gestattet. Die gekennzeichneten Sorten unterliegen einer Lizenzgebühr, die gesondert in Rechnung gestellt wird.Lizenzgebühren sind nicht skontofähig.

11.) Gerichtsstand

Zahlungs- und Erfüllungsort einschließlich des Gerichtsstandes – auch für Wechsel- und Scheckproteste – ist für beide Vertragspartner Mönchengladbach. Die Kaufverträge und alle sonstigen auch künftigen Geschäfte und deren Durchführung unterliegen im übrigen ausschließlich den deutschen gesetzlichen Bestimmungen. Auch bei Exporten gelten diese Bedingungen, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich besondere Zahlungsbedingen vereinbart sind und anderes Recht, insbesondere auch ausländische Gerichtsbarkeit, vereinbart ist.

12.) Rechtsgültigkeit

Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteile geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.